Definition Leergewicht?

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MichB
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Definition Leergewicht?

Beitrag von MichB »

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen wie das Leergewicht definiert ist, das im Fahrzeugschein steht?

Im Internet finde ich dazu verschiedene Aussagen.

StVZO §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne
austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet
sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen
Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter),
aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu
100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen
Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im
Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und
-bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher,
Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder
Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei
anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3
zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die
Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind
Fahrzeugteile.

http://www.stvzo.de/stvzo/b4.htm

Was soll das für ein Satz sein "bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen"? In einem Forum stand als Definition "bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern und Personenwagen" das steht aber eben nicht auf der offiziellen Seite.

Allerdings hab ich auch das gefunden
Alte Definition v. 24.07.1962 – 30.06.2004:


Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen
Fahrzeugs mit zu 100 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu
100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des
Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B.
Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber).


Neue Definition ab 01.07.2004:


Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen
Fahrzeugs mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu
100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des
Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B.
Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber).
Zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.

Ich würde das jetzt so interpretieren für die StVZO (um das aktuelle Fahrzeuggewicht zu bekommen)

Fahrzeuge Bj vor 01.07.2004
aktuelles Fahrzeuggewicht = Scheineintrag_Leergewicht - Tankvolumen + aktuelle Spritmenge + Fahrer
Fahrzeuge Bj nach 01.07.2004
aktuelles Fahrzeuggewicht = Scheineintrag_Leergewicht - 0,9 * Tankvolumen + aktuelle Spritzmenge - 75 + Fahrer


Dann steht in Wikipedia z.B. noch das (hier wird die DIN 70020 herangezogen)

Zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr wurde in Deutschland in den bis 2005 ausgegebenen Fahrzeugscheinen (unter Ziffer 14) und Fahrzeugbriefen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ebenfalls das Leergewicht des Fahrzeugs eingetragen. In der ab 2005 gültigen Zulassungsbescheinigung
(Teil I) wird der Begriff im Feld G als „Masse des in Betrieb
befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse“ verwendet. Das Leergewicht
umfasst hierbei das Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank,
Fahrergewicht (75 Kilogramm), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandkasten und
Warndreieck. Für Fahrzeuge, die ab Juli 2003 erstmals zugelassen
wurden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 Prozent des
Kraftstofftankfassungsvermögens berücksichtigt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Leergewicht

Dann würde die Rechnung so aussehen

Fahrzeuge Bj vor 01.07.2003
aktuelles Fahrzeuggewicht = Scheineintrag_Leergewicht - Tankvolumen + aktuelle Spritmenge + Fahrer
Fahrzeuge Bj nach 01.07.2003
aktuelles Fahrzeuggewicht = Scheineintrag_Leergewicht - 0,9 * Tankvolumen + aktuelle Spritzmenge - 75 + Fahrer
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