Sportsitze eintragen lassen

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Tobias21m

Sportsitze eintragen lassen

Beitrag von Tobias21m »

Hallo Zusammen.

ich habe ein kleines problem.

ich möchte gerne in mein golf 3 neue sportsitze (halbschalensitze) einbauen.

ich habe da welche gefunden bei FK automotiv.aber das problem ist die haben keine abe oder teilegutachten.man müßte sie durch eine einzelabnahme eintragen lassen.

darauf hin habe ich beim tüv angerufen ob das ein problem darstellt und da meinte doch der Prüfer das würde nicht gehen da er keine papiere hat von den sitzen.habe ihn darauf gesagt deswegen ja die einzelabnahme weil es keine papiere darpüber gibt.darauf sage er nur er währe kein prüflabor^^

hat jemand da eine idee oder anregung wie ich doch die sitze eingetragen bekomme?

Danke in voraus

Mfg
Tobias

Ps. habe ien 5 türer
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martingolf
Mofafahrer
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Re: Sportsitze

Beitrag von martingolf »

Kauf dir anständige Sitze und nicht so einen FK Schrott
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MattyNdf
Mopedfahrer
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Beiträge: 188
Registriert: 28.08.2009, 23:15

Re: Sportsitze eintragen lassen

Beitrag von MattyNdf »

Rechticher Hintergund zu den Sitzen:

§ 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder
(1) Der Sitz des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, daß das Fahrzeug - auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems - sicher geführt werden kann.
(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.
(3) Die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge müssen mit Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(4) Außerdem müssen die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsgurten oder Rückhaltesystemen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechend.


Aus dem Anhang zu §35a Satz 2-4:
Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III und IV der Richtlinie 74/408/EWG des Rates vom 22. Juli 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Innenausstattung der Kraftfahrzeuge (Widerstandsfähigkeit der Sitze und ihrer Verankerung) (ABl. EG Nr. L 221 S. 1), geändert durch die
a) Richtlinie 81/577/EWG des Rates vom 20. Juli 1981 (ABl. EG Nr. L 209 S. 34),
b) Richtlinie 96/37/EG der Kommission vom 17. Juni 1996 (ABl. EG Nr. L 186 S. 28, Nr. L 214 S. 27, Nr. L 221 S. 71).


Das bedeutet, dass quasi seit 1974 die Sitze nach o.g. EG-Richtlinie geprüft sein müssen. Alle Sitze ohne irgendwelche Papiere sind eigentlich nicht eintragbar. Und mit "Prüflabor" meiner der Tüv, dass deine Sitze genau danach geprüft werden müssten, damit er sie danach per Einzelabnahme eintragen kann.

Deshalb:
martingolf hat geschrieben:Kauf dir anständige Sitze und nicht so einen FK Schrott
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